Liebe Kundinnen und Kunden!

Sollten erneut offizielle Bestimmungen zur Corona Prävention gültig werden, sind dieser hier anzusehen und ergänzender und bindender Bestandteil aller hier angeführten Teilnahmebedingungen. Sollten Bestandteile der jeweils geltenden Schutz- oder Ablaufbestimmungen den hier in den TNB angegeben Inhalten widersprechen, gilt der Inhalt der jeweils geltenden Schutz- oder Ablaufbestimmungen.

Wählen Sie Ihre gebuchte Kursform:

„Kursform: Standard - Montag“ (Kinder & Jugend):

Unterricht in der Kleingruppe mit mindestens 4, und bis zu 6 TeilnehmerInnen mit 1 geprüften/r SchwimmlehrerIn. Die Termine werden unsererseits vorgegeben. Bei dieser Kursform ist keine individuelle Terminvereinbarung möglich.

Klick hier zum Download der TNB -Kurs Standard Montag- als PDF

„Danke für Ihr Interesse an unseren Schwimmkursen! Es ist uns ein Anliegen, die Freude am Schwimmen an Kinder und Erwachsene weiterzugeben!“

Das Wasser bietet Kindern eine wunderbare Umgebung, um Spaß zu haben und ihr Bewegungspotential zu entfalten. In unseren Kursen fördern wir die Koordinationsfähigkeit und die Wassersicherheit der Kinder (in Folge auch für Jugendliche gültig), die eine Grundlage für alle weiteren Wassersportarten darstellen. Der Schwimmunterricht ist für Kinder ab frühestens 5 Jahren konzipiert und soll nicht unterschritten werden. Bei jüngeren Kindern kann es vorkommen, dass die soziale und körperliche Kompetenz zur Kursteilnahme noch nicht vollständig erworben wurde. Der schwerwiegendere Grund jedoch ist unser Unterricht im tiefen Wasser, in dem Stehen nicht möglich ist – und das Alter eine wesentlichen Schutzkomponente darstellt.

Die SchwimmlehrerInnen sind angewiesen auf Ängste und Defizite Rücksicht zu nehmen und immer wieder zur Teilnahme einzuladen. Für die Motivation der Kinder zur aktiven Teilnahme sind allerdings die Eltern, bzw. die erwachsene Bezugspersonen verantwortlich. Den SchwimmlehrerInnen ist es nicht möglich und auch untersagt, Kinder zur Teilnahme zu überreden oder Widerstand der Kinder, welcher Art auch immer, grundsätzlich zu ignorieren.

Hier weitere Informationen für einen reibungslosen & gelingenden Kursablauf & eine angenehme Zeit im Regionalbad Gänserndorf:

Adresse des Regionalbades Gänserndorf, unserem Schwimmbad: 2230 Gänserndorf, Bahnstraße 5. Lassen Sie sich Ihren Weg vom Routenplaner (Google Maps) auf unserer Homepage unter „Kontakt & Anreise“ anzeigen. Auch Informationen zu Parkplätzen haben wir dort angeführt. Ebenfalls angeführt ist ein Link zu den öffentlichen Verkehrsverbindungen.

Der „Standard-Schwimmkurs“ umfasst eine definierte Anzahl von Schwimmeinheiten jeweils gleicher Länge, zu fest vorgegebenen Terminen. Die Preise verstehen sich exkl. Eintritt der Unterrichtsteilnehmer. Im Sinne des Kundenservices lösen wir für Sie die notwendigen Eintrittskarten vor Kursantritt und verrechnen Ihnen diese bei Kursbeginn nach.

Wichtige Informationen zu Buchung, Rücktritt & Krankheit:

Sie erhalten von uns ein schriftliches Kursangebot mit einer beiliegenden Kaufvereinbarung. Ihre Anmeldung und der Kursplatz sind zu dem Zeitpunkt beiderseits verbindlich reserviert, als die von Ihnen per E-Mail ausgefüllte Kaufvereinbarung (erhalten Sie von uns nach Anmeldung auf unserer Homepage) bei uns eintrifft. Eben zu diesem Zeitpunkt gehen Sie mit uns oder unseren Partnern eine verbindliche Geschäftsvereinbarung ein, zu der auch die hier enthaltenen Bedingungen gehören.

Sie können bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei vom Kauf zurücktreten, danach wird Ihnen eine Rücktrittspauschale von 30,-, jeweils pro TeilnehmerIn verrechnet. Bleiben Sie dem vereinbarten Ersttermin unentschuldigt fern, wird Ihnen der Gesamtpreis in Rechnung gestellt.

Bei Erkrankung der KursteilnehmerIn während eines laufenden Kurses kann leider kein Ersatz für entfallene Einheiten, weder finanziell noch zeitlich angeboten werden. Auch aus anderen Versäumnisgründen Ihrerseits kann kein Ersatz angeboten werden. Wenn in Einzelfällen bei nachweislicher Erkrankung Ihrerseits nach Maßgabe der Möglichkeiten, versäumte Kurseinheiten an einem anderen Tag unsererseits angeboten und Ihrerseits nachgeholt werden können, geschieht dies ausdrücklich auf dem Kulanzweg, zu dem wir nicht verpflichtet sind.

Gerne würden wir Ihnen bei Erkrankung entsprechenden Ausfallsersatz leisten, jedoch ist dies wie bei Kursen an anderen Bildungseinrichtungen deswegen nicht möglich, weil wir unsere Fixkosten an Personal, Schwimmbahnmiete, und für weitere Infrastruktur berücksichtigen müssen.

Wenn Sie gemeinsam mit uns nach der ersten Kurseinheit feststellen, dass eine mögliche Gefährdung des Kurserfolges wegen unzureichender Leistungsfähigkeit besteht und Sie den Kurs nicht fortsetzen, wird für die erste Einheit der aliquote Kursbeitrag verrechnet und der restliche Kursbeitrag zurückerstattet. Keine Rückerstattung gibt es bei Abbrüchen von Kindern, die zu Kursbeginn noch nicht den auf der Homepage angegebenen Altersvorgaben des betroffenen Kurses entsprechen.

Sollten die Kinder die Teilnahme aus persönlichen Gründen verweigern, ist dennoch der festgelegte Kursbeitrag zu entrichten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder anderwärtigen Ersatz. Ab dem zweiten Kurstag ist der Kursplatz endgültig vergeben und keine Kostenrückerstattung mehr möglich. Dies gilt besonders auch für den Fall, sollten Sie beim Geburtsdatum ihres Kindes im Rahmen der Anmeldung geschwindelt haben (kann zum Kursausschluss führen) oder sollten Sie Ihr Kind entgegen unserer Empfehlung über die erste Einheit hinaus im Kurs belassen.

Generell: Bei Erkrankung des/der SchwimmlehrerIn stellen wir eine andere Lehrkraft zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, wird Ihnen ein Ersatztermin bekannt gegeben. Sie werden in diesem Fall von uns per Telefon oder E-Mail unter den von Ihnen angegebenen Daten, gegebenenfalls über Mobilbox oder SMS verständigt.

TIPPs: Teilnehmende Kinder benötigen lediglich Badekleidung und ein eigenes Handtuch, welches sie selbst erkennen sollten. Schwimmbrillen und Badehauben (vor allem bei Kindern mit längeren Haaren, die beim Schwimmen unangenehm ins Gesicht fallen) können durchaus hilfreich sein. Schwimmbrille und Badehaube sind aber KEINE Bedingung für eine Kursteilnahme.

So bringen Sie Ihr Kind in den Schwimmkurs & Verhaltensregeln im Regionalbad Gänserndorf:

Das Regionalbad Gänserndorf ist am Montag für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Eingangstüre und Kassa sind verschlossen. Für die Abwicklung des Einlasses von KursteilnehmerInnen und Begleitung ist Ihre SchwimmlehrerIn zuständig:

  • Einlass in das Regionalbad für KursteilnehmerInnen ist 10 Minuten vor dem jeweils gebuchten Kursbeginn. Ihre SchwimmlehrerIn öffnet Ihnen den Eingang, dieser bleibt für 5 Minuten geöffnet, daher ist pünktliches Eintreffen notwendig.
  • Am ersten Kurstag nimmt Ihre Schwimmlehrerin die vereinbarten Beiträge für den Kurs, als auch für die Eintritte der KursteilnehmerInnen an allen Kurstagen in bar entgegen. Bitte übergeben Sie diesen Betrag abgezählt, in einem mit Kundennamen beschrifteten Kuvert.
  • Ihre SchwimmlehrerIn weist Ihnen zum Umziehen einen vorgegebenen Bereich in den Garderoben zu.
  • Das Betreten der Schwimmhalle selbst ist sowohl KursteilnehmerInnen, als AUCH Begleitpersonen nur in Badekleidung erlaubt. Badekleidung=Kleidung, mit der Sie auch im Becken schwimmen würden. Badeschuhe selbstverständlich möglich.
  • In der Schwimmhalle selbst darf nicht gegessen werden. Dafür steht Ihnen der Speiseraum neben dem Kleinkinderbecken zur Verfügung, in dem auf die Getränkeautomaten stehen.
  • Das Schwimmen ist Begleitpersonen nicht möglich. Eintritt für Begleitpersonen wird daher nicht eingehoben.
  • Während des Kurses haben Sie die Möglichkeit, neben dem Becken in der großen Halle dem Kursgeschehen zu folgen. Ein Betreten des Kleinkinderbereichs ist untersagt, um den dortigen Kursablauf nicht zu stören.
  • Nach Kursende trocknen Sie Ihr Kind bitte noch in der Schwimmhalle ab. Das Betreten der Garderobe in nassem Zustand erhöht wegen Glätte des Bodens die Verletzungsgefahr.
  • Um das Bad nach dem Wieder-Anziehen verlassen zu können, wählen Sie den linken Garderobenausgang und betätigen Sie bitte den Türöffnungsschalter im Vorraum (rechts von den Ausgangstüren).

Begleitperson: Eine Begleitung von Kurskindern durch eine befugte Person z.B.: Elternteil) ist bis 10 Jahre obligatorisch. Sollten Sie Ihr Kind unbeaufsichtigt zum Kursbeginn schicken, geschieht dies auf Ihre Verantwortung. Unsere Aufsichtsverantwortung beginnt erst mit Übernahme des Kindes am Beckenrand und endet mit dem Verlassen des Beckens zu Kursende. Erziehungsverantwortliche haften zur Gänze für ihre Kinder außerhalb dieses Rahmens.

Zusehen: Während der Kurszeit werden die Eltern und Begleitpersonen eingeladen, trotz Aufenthaltes in der Schwimmhalle Abstand zu den Kindern zu halten, damit sich die Kinder auf die Beschäftigung in der Gruppe bzw. mit uns konzentrieren können.

Wir verbieten Ihnen nicht, sich während des Kurses in unmittelbarer Nähe Ihrer Kinder aufzuhalten, sind aber überzeugt, dass Sie selbst bestens einschätzen können, welche Nähe Ihr Kind im Sinne eines erfolgreichen Kursbesuches verträgt.

Toilettengang und Verlassen des Beckens: Die Kinder müssen sich in jedem Fall abmelden, wenn sie die Gruppe verlassen wollen. Mit einem „unangemeldeten Ausflug“ endet auch rechtlich unsere Aufsichtsverpflichtung. Bitte besprechen Sie dies auch Ihrerseits mit Ihrem Kind. Gegebenenfalls werden wir Sie während des Kurses bitten müssen, Ihr Kind zur Toilette zu begleiten, bitten Sie aber, diesen Weg vor Kursbeginn zu erledigen. Danke.

Wichtige Informationen zur Gesundheit:

Bitte lassen Sie ihr Kind ärztlich untersuchen, v.a. Herz-Kreislauf-System und HNO-Bereich, um sicher zu gehen, dass es organisch gesund ist und den körperlichen Anforderungen eines Schwimmkurses gewachsen ist. Sie bestätigen uns dies mit dem Retournieren der Kaufvereinbarung.

Bei Ohrenproblemen gibt es unter anderem die Möglichkeit von Ohrenstöpseln. Keinesfalls können wir garantieren, dass ein Kind während einer Kursstunde nicht mit den Ohren ins Wasser gelangt!

Melden Sie uns etwaige (chronische) Erkrankungen, damit die Art der Teilnahme von (chronisch) erkrankten Kindern zwischen Eltern und uns abgesprochen werden kann.

Wir freuen uns, auch im Namen unserer PartnerInnen, auf das Kennenlernen Ihres Kindes!

Unterricht unter Maßnahmen zum Schutz vor infektionskrankheiten & SARS-Cov-2

Mit der Teilnahme an unseren Kursen (Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen) verpflichten Sie sich, die jeweils zum Zeitpunkt des Unterrichts geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie die von uns und dem Regionalbad Gänserndorf vorgegebenen Empfehlungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu akzeptieren und einzuhalten.

Sollten entsprechende Vorgaben gültig sein, sind dieser unter https://schwimm.schule/gd-cov-kundenservice/ anzusehen und ergänzender und bindender Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.

Sollten Bestandteile der jeweils geltenden Schutz- oder Ablaufbestimmungen den hier in den TNB angegeben Inhalten widersprechen, gilt der Inhalt der jeweils geltenden Schutz- oder Ablaufbestimmungen.

Wir müssen uns allen vorbehalten, dass sich Maßnahmen im Zusammenhang mit CoV jederzeit ändern können – diese leichter oder wieder verschärft werden. Das kann sich auch auf die hier angeführten Abläufe und Bedingungen auswirken, die wir dann mitunter anpassen müssen. Sollte dies in wesentlichem Ausmaß zwischen Buchung und Durchführung Ihres Unterrichts stattfinden, werden Sie von uns extra verständigt