COVID 19 PRÄVENTION & ABLAUFRICHTLINIEN:
Nachfolgende Regeln und Maßnahmen gelten für den zuvor erwähnten Zeitraum bis auf Widerruf für die Angebote der Schwimmschule Gänserndorf im Regionalbad Gänserndorf. Eine Anpassung* – basierend auf geänderten Regelungen der Regierung oder der Betreiber – kann jederzeit stattfinden! Zudem sind diese Regeln und Maßnahmen für alle Beteiligte verpflichtend und eine bindende Ergänzung zu den Teilnahmebedingungen der Schwimmschule Gänserndorf (online unter https://schwimm.schule/gd-teilnahmebedingungen/). Bei Widersprüchen zu Angaben in den Teilnahmebedingungen gelten die Angaben in den jeweils geltenden COVID-19 PRÄVENTION & ABLAUFRICHTLINIEN.
Grundlage sind die jeweils zum Zeitpunkt des Kurses geltenden Covid-19 Verordnungen der Bundesregierung, der NÖ Landesregierung und der Richtlinien des Regionalbades Gänserndorf. Kurzfristige Anpassungen können – wie wir alle mittlerweile wissen – immer wieder stattfinden. Bitte daher notfalls auch tagesaktuelle Informationen einholen.
Klick hier zum Download der Richtlinien zum Schutz vor Covid-19 alternativ als PDFCorona Schutzmaßnahmen für SchwimmunterrichtsteilnehmerInnen:
Es gibt keine gesetzlichen G Einschränkungen, keine MNS Pflicht, keine Registrierungspflicht für den Zutritt in das Regionalbad Gänserndorf. Auch bei einer aktiven Infektion ist im Rahmen der gesetzlichen Verkehrsbeschränkung ein Schwimmbadbesuch möglich, wobei die FFP2 Maske NIE abgenommen werden darf:
Da Schwimmunterricht mit FFP2 Maske weder didaktisch, praktisch, noch gesundheitlich sinnvoll durchführbar ist, sind unsererseits an Covid-19 aktiv erkrankte Kinder, Erwachsene, Unterrichtende vom Schwimmunterricht in unserer Schwimmschule ausgeschlossen. Eine Unterrichtsteilnahme ist daher während einer geltenden persönlichen Verkehrsbeschränkung nicht möglich und kann auch nicht eingefordert werden! Auch aus Rücksicht vor unseren Nächsten.
Bitte beachten Sie, dass geänderte Covid Schutzmaßnahmen oder eine Covid19 Erkrankung, Quarantäne oder Verkehrsbeschränkung, keinen Rücktritts- oder Abbruchgrund eines gebuchten Kurses/Unterrichts darstellen, es gelten die Rücktritts- und Stornobedingungen unserer allgemeinen Teilnahmebedingungen (online unter https://schwimm.schule/gd-teilnahmebedingungen/)! Wenn Sie dieses Risiko nicht eingehen möchten, verzichten Sie bitte zum aktuellen Zeitpunkt auf eine Kursbuchung bei uns.
Wir empfehlen zudem bis auf Weiteres nachfolgende Empfehlungen einzuhalten:
- Ein ffp2 MNS in allen Innenbereichen des Regionalbades (außer in der Schwimmhalle und Sanitärräume) ist empfohlen.
- Achten Sie freiwillig auf genügend Abstand zu haushaltsfremden Personen, soweit es Ihnen möglich und sinnvoll erscheint.
- Benützen Sie für Ihre Hände die bereitgestellten Desinfektionsspender.
Von uns weiterhin gesetzte Schutzmaßnahmen:
- Die Gruppengröße eines Kurses beträgt maximal 5 SchülerInnen plus 1 Schwimmlehrerin.
- Die Übungen im Unterricht sind Abstandsempfehlungen bestmöglich angepasst.
- Verwendetes Schwimmlernmaterial wird von der Schwimmschule, bzw. dem Regionalbad gestellt. Die Eltern sind eingeladen, eine persönliche Schwimmschlange für ihre Kinder zum Kurs mitzunehmen, wenn Sie die Verwendung von allgemeinem Lernmaterial einschränken wollen. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
- Lautes Zurufen durch Begleitpersonen in der Halle an die Kinder ist bestmöglich zu unterlassen.
- Alle Gäste werden eingeladen, den Toilettengang vorzugsweise schon vor Besuch des Bades zu absolvieren.
Umgang beim Auftreten von Symptomen und bestätigten Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus
- Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art (Fieber, Husten Geschmackslosigkeit etc.) ist für die betroffenen Personen kein Zutritt mehr gestattet. Die Person hat:
- die SchwimmlehrerIn darüber zu informieren und diese den Präventionsbeauftragten, und dieser die Leitung des Regionalbades zu verständigen
- das Regionalbad umgehend zu verlassen, und einen Antigen- oder PCR Test vorzunehmen
Präventionskonzept:
- Ein eigenes Präventionskonzept der Schwimmschule ergänzt und präzisiert die Haus- und Bäderordnung des Regionalbad Gänserndorf, die ansonsten unberührt gültig bleibt und ist sie eine Ergänzung zum generellen Präventionskonzept des Regionalbad Gänserndorf.
- Als Präventionsbeauftragter für die Schwimmschule ist in dieser Zeit Ralph Hamburger (0664 4040034, ralph@schwimmkurse.info) bestellt. Er ist auch zuständig für die Kontrolle der vorgeschriebenen Registrierungs- und Testkontrollen des Lehr- und Ausbildungspersonals.
Wissenswertes/Informatives:
Die Gefahr, sich durch Badewasser mit dem Coronavirus zu infizieren, ist bei korrektem Verhalten extrem gering. Selbst wer Wasser schluckt, in dem sich eine Covid-19-positive Person aufhält, muss sich nicht sorgen. Denn einerseits wirkt im Badewasser ein enormer Verdünnungseffekt, sodass die Virenlast verschwindend klein ist. Und andererseits wird Badewasser aufwändigst gereinigt, gefiltert und mit Chlor oder anderen Chemikalien behandelt: Da haben Coronaviren keine Chancen.
Während des Schwimmens ist die Ansteckungsgefahr gering, wenn man sich diszipliniert bewegt und nicht im Planschbecken mit haushaltsfernen Menschen herumbalgt. Zum einen wälzen Armzug- und Beinschlagbewegungen die Luftschichten direkt oberhalb der Wasseroberfläche derart stark um, dass ausgeatmete Aerosole kaum an Ort stehen bleiben. Zum anderen helfen die Wasserfontänen der Schwimmbewegungen dabei, die Luft über der Wasseroberfläche pausenlos zu verdünnen.
Die Gefahr von Schmierinfektionen ist bei Schwimmbrettchen, Pull-Buoys oder Pool-Noodeln, die mehrere Menschen miteinander teilen, sehr gering. Denn die Hilfsmittel werden beim Gebrauch permanent mit Chlorwasser «gespült» und damit faktisch «desinfiziert». Bei kleinen Kindern besteht schon eher die Gefahr, dass eine Ladung Spucke an den Hilfsmitteln kleben bleibt. Wer sicher gehen will, nimmt eigenes Material mit oder taucht die hallenbadeigenen Geräte vor dem Benützen vollständig ins Wasser. Der normale Gebrauch von Badetüchern birgt übrigens laut dem Infektiologen Franz Allerberger – auch wenn das Handtuch für längere Zeit nass ist – kein erhöhtes Infektionsrisiko in sich.
Allerdings kann man sich im Hallenbad dennoch mit Sars-CoV-2 anstecken. Überall da, wo infizierte Mitmenschen Aerosole hinterlassen, die sich lange in der Luft halten. Das kann je nach Belüftung bereits beim Anstehen an der Kasse, in den Garderoben oder in den Toilettenkabinen passieren. Letztere sind besonders kritisch zu werten, wenn die Räumlichkeiten relativ eng und hochfrequentiert sind und selten starker Zugluft weht. Gleiches gilt auch für geschlossene Umkleidekabinen. Besser ist es, sich zügig in der Grossraumgarderobe mit Bewegung in der Luft umzuziehen.
Auch der Beckenrand kann nicht immer als Safety-Zone betrachtet werden; gerade in Stosszeiten, wenn sich viele Menschen auf engem Raum tummeln, ist die Abstandsregel schwierig einzuhalten. Auch das Tratschen im Wasser und am Beckenrand ist aufs Nötigste zu reduzieren. Ohne Abstand ist die Gefahr einer Tröpfcheninfektion vergrössert.
(Quelle: 18.11.2020 – Fit for Life)
Info-Links zum Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

