COVID-19 & INFEKTIONSSCHUTZ:
Wir alle lernen aktuell mit dem Virus im Alltag zu leben, aus der Pandemie wurde eine Endemie. Es gibt keine gesetzlichen G Einschränkungen, keine MNS Pflicht, keine Registrierungspflicht für den Zutritt in das Regionalbad Gänserndorf und zum Schwimmunterricht. Dennoch bleibt uns als Schwimmschule Gänserndorf die Überzeugung und Verantwortung, mögliche Ansteckungen nicht zu begünstigen.
Von uns weiterhin gesetzte Schutzmaßnahmen:
- Die Gruppengröße eines Kurses beträgt maximal 6 Schülerinnen plus 1 Schwimmlehrerin.
- Die Übungen im Unterricht sind Abstandsempfehlungen bestmöglich angepasst.
- Verwendetes Schwimmlernmaterial wird von der Schwimmschule gestellt. Die Eltern sind eingeladen, eine persönliche Schwimmschlange für ihre Kinder zum Kurs mitzunehmen, wenn Sie die Verwendung von allgemeinem Lernmaterial einschränken wollen. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
- Bei Parallelkursen koordinieren die SchwimmlehrerInnen mitunter das zeitversetzte Anfangen der Kurseinheit, sowie den größtmöglichen, sinnvollen Abstand der Gruppen zueinander im Wasser.
- Lautes Zurufen durch Begleitpersonen in der Halle an die Kinder ist bestmöglich zu unterlassen.
- Alle Gäste werden eingeladen, den Toilettengang vorzugsweise schon vor Besuch des Bades zu absolvieren.